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Slide Hier findest du uns Eichstätte 10-12 in Northeim & Altendorferstr. 23 in Einbeck Wer erwartet dich? Fahrlehrer mit langjähriger Erfahrung Dann meld' dich bei uns und vereinbare deinen ersten Termin. Du willst loslegen? Welchen Führerschein? WILLST DU MACHEN?

Führerscheinklassen

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Der Anhänger bzw. Sattelanhänger darf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in der Probezeit

Die reguläre Probezeit für Führerscheinneulinge beträgt zwei Jahre. Das ASF wird immer dann angeordnet, wenn der Kraftfahrer während dieser Probezeit auffällig geworden ist. Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld behaftet sind, führen dagegen automatisch zur Anordnung eines ASF und damit zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Das ASF muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des behördlichen Bescheides besucht werden. Diese Frist kann schriftlich verlängert werden. Wird innerhalb der Frist kein ASF besucht, wird der Führerschein eingezogen.

Jürgen Neusch

Inhaber der Fahrschule.
Fahrlehrer der Klassen A-B-BE

Du möchtest fahren lernen, deine praktischen Erfahrungen auf­frischen oder deine Fahr­erlaubnis im Rahmen eines Aufbau­seminars (ASF) erhalten?

Dann bist du bei uns genau richtig. Unsere Fahrschule wurde 1956 gegründet und steht seither für qualifizierten und erfolgreichen Fahrunterricht in Northeim.

Warum wir?

Wir begleiten dich sicher auf deinem Weg zum Führerschein. Profitiere von unseren Erfahrungen und lerne Autofahren und Motorradfahren! Wir freuen uns auf dich!

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